Illegale Glücksspiel-Werbung: GGL fordert Zwangsgeld von Rapper Capital Bra
Nachdem der prominente Rapper Capital Bra auf seinen Social-Media-Kanälen wiederholt illegale Online-Glücksspiele beworben und und live gespielt hat, lanciert die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ein laufendes Verfahren gegen den Rapper.
Auf Konzert Zwangsgeldbescheid in Höhe von 250.000 € zugestellt
Laut GGL hat Capital Bra Videoclips veröffentlicht, in denen er an unerlaubten Online-Glücksspielangeboten teilnimmt. Er verbreitet seine Aufnahmen in Livestreams und stellt sie darüber hinaus auf seinen Kanälen zur Verfügung. Mehr noch: Der Rapper bewirbt und verbreitet mittels Banner-Werbung illegale Online-Angebote und unterhält zudem eine Vergleichsseite für illegale Online-Glücksspielanbieter.
Derartige Veröffentlichungen stellen eine Form der Werbung für illegale Glücksspiele dar. Werbung für illegales Glücksspiel ist gemäß § 5 Abs. 7 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) jedoch ausdrücklich verboten. Um dies zu unterbinden, kann die GGL u. a. Untersagungsverfügungen und Zwangsgelder auferlegen.
Festsetzung von Zwangsgeld in Höhe von 250.000 €
Bereits im Oktober 2025 hat die GGL ein Verfahren gegen Capital Bra aufgrund wiederholter Werbung für illegales Glücksspiel eingeleitet.
In der Folge reagierte Capital Bra nicht auf die festgesetzte Anhörung, woraufhin eine Untersagungsverfügung einschließlich Zwangsgeldandrohung zugestellt wurde. Dies jedoch ebenfalls ohne Reaktion. Um die Untersagungsverfügung durchzusetzen, legte die GGL nunmehr ein Zwangsgeld in Höhe von 250.000 € fest. Die schriftliche Festsetzung wurde während eines Club-Konzertes des Rappers am zurückliegenden Wochenende in Wiesbaden durch das zuständigen Polizeipräsidium in Westhessen zugestellt.
Streaming von illegalem Glücksspiel kann Zwangsgelder nach sich ziehen. Konsequentes Vorgehen der GGL gegen Werbung
Die GGL positioniert sich zu Werbemaßnahmen sehr deutlich: Wer die Teilnahme an illegalen Glücksspielen streamt, begeht mit dieser Form von Werbung einen klaren Verstoß, den die Behörde mit strengen Untersagungsverfügungen ahndet. Wird der Verfügung nicht Folge geleistet, zieht die Nichtbeachtung hohe Zwangsgelder nach sich.
Es ist streng untersagt, illegales Glücksspiel zu bewerben oder angeblich unterhaltende Inhalte zu verharmlosen oder zu fördern. Ronald Benter, Vorstand der GGL konstatiert: „Wir schrecken auch vor bekannten Namen nicht zurück. Wer illegales Glücksspiel bewirbt, muss mit konsequenten behördlichen Maßnahmen rechnen“.
Trotz Herausforderungen gelingt Rechtsdurchsetzung
Maßnahmen dieser Art könnten zwar mit Herausforderungen verbunden sein, vor allem auch, wenn die Erreichbarkeit von Personen zwecks Zustellung von Anordnungen nicht ohne weiteren Aufwand möglich ist, die GGL nutzt allerdings alle juristisch zulässigen Mittel, u. a. auch, indem sie mit den zuständigen Polizeibehörden zusammenarbeitet, um die Durchsetzung geltenden Rechts sicherzustellen. In der Praxis zeigt sich, dass diese Durchsetzung erfolgreich ist.
GGL warnt: Werbung für illegales Glücksspiel durch Streaming oder Influencer folgenreich
Ziel der GGL ist es, Verbraucher durch die Maßnahmen vor den Risiken illegaler Glücksspielangebote zu schützen. Denn diese Art von Angeboten unterliegt weder einer staatlichen Aufsicht noch bietet sie einen ausreichenden Spielerschutz, zudem birgt sie erhebliche Gefahren in Form einer Suchtentwicklung und finanzieller Verluste.
In diesem Kontext weist die GGL zudem auf eine viel verbreitete Werbepraktik durch Streaming und Social Media hin. In Livestreams zeigen Influencer und Streamer immer wieder virtuelle Automatenspiele und Online-Casino-Spiele, die unrealistisch dargestellt oder gar manipuliert sein können. Auf diese Weise wird bei Zuschauern ein falsche Eindruck erweckt und die Vermutung bestärkt, dass unrealistisch hohe Gewinnsummen ohne Weiteres erreichbar sein können.
Gleichzeitig werden Zuschauer durch die Streamer gezielt dazu angeregt, ebenfalls an illegalen Online-Glücksspielen teilzunehmen. Gefährlich sind hier insbesondere lancierte Links auf Glücksspielseiten, auf denen Mindestbeträge eingezahlt werden müssen, um an Geld- und Sachpreis-Gewinnspielen teilnehmen zu können.
Quelle:
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)
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