IRS ohne klare Linie: Steuerfolgen für Sport-Event-Kontrakte

Prediction Markets werden häufig als investitionsähnliche Plattformen eingeordnet. Für die steuerliche Behandlung von Sport-Event-Kontrakten könnte jedoch entscheidend sein, ob sie nach dem Bundessteuerrecht als Wetten gelten.

IRS ohne klare Linie: Steuerfolgen für Sport-Event-Kontrakte

Prediction Markets werden häufig als investitionsähnliche Plattformen eingeordnet. Für die steuerliche Behandlung von Sport-Event-Kontrakten könnte jedoch entscheidend sein, ob sie nach dem Bundessteuerrecht als Wetten gelten.

Eine Analyse des Tax Law Center an der New York University School of Law kommt zu dem Schluss, dass Sport-Event-Kontrakte auf Prediction Markets nach der besten Auslegung des Steuerrechts als „wagers“ und „wagering“ erscheinen. Eine spezifische Leitlinie des Internal Revenue Service (IRS) dazu fehlt laut dem Beitrag von The Closing Line bislang. Die Einordnung könnte Auswirkungen auf die Besteuerung von Gewinnen, den Abzug von Verlusten und die Bundesverbrauchsteuer auf Wetteinsätze haben. Die steuerlichen und regulatorischen Folgen für Prognosemärkte stehen auch im Zusammenhang mit der breiteren Debatte über ihre mögliche Regulierung und Besteuerung.

Umstrittene Einordnung mit unmittelbaren Steuerfolgen

Einige Steuerfachleute haben nach Darstellung von The Closing Line eine alternative Behandlung vorgeschlagen: Sport-Event-Kontrakte könnten demnach eher Anlageinstrumenten als Glücksspieltransaktionen entsprechen. Als mögliche Kategorien nennt der Beitrag Section-1256-Kontrakte, Optionskontrakte oder eine andere, neuartige Form von Kapitalanlage.

Das Tax Law Center widerspricht dieser Lesart. Wenn die Kontrakte als Wetten behandelt werden, würden nach seiner Analyse die bundesrechtlichen Glücksspielregeln greifen. Dazu gehören die Besteuerung von Gewinnen als gewöhnliches Einkommen und Einschränkungen beim Abzug von Glücksspielverlusten.

Der Unterschied ist für Steuerzahler auch deshalb relevant, weil sich die Regeln für Verlustabzüge geändert haben. Laut dem Primärbeitrag konnten Glücksspielverluste früher vollständig abgezogen werden; nach einer im Vorjahr vom Kongress vorgenommenen Änderung sind nun nur noch 90 Prozent abzugsfähig. Im Kongress gibt es dem Beitrag zufolge Bestrebungen, diese Regelung zurückzunehmen, ein Erfolg ist jedoch nicht sicher.

Ohne eine klare IRS-Vorgabe könnten Steuerzahler Sport-Event-Kontrakte unterschiedlich einordnen, etwa als Glücksspiel oder als Anlagegeschäft. The Closing Line weist darauf hin, dass die Wahl einer anderen Kategorie auch steuerliche Gründe haben könnte, insbesondere wegen der Begrenzung des Verlustabzugs. Für die Verwaltung des Steuerrechts entsteht zugleich das Risiko, dass vergleichbare Sachverhalte auf Steuererklärungen uneinheitlich behandelt werden.

Mögliche Verbrauchsteuer auf den gesamten Handle

Über die Behandlung von Gewinnen und Verlusten hinaus rückt die Analyse die Bundesverbrauchsteuer auf Wetten in den Fokus. Sie beträgt laut dem Primärbeitrag 0,25 Prozent aller Wetteinsätze und bemisst sich damit nicht am Umsatz eines Anbieters. Bei staatlich regulierten Sportwetten wird sie auf den Handle erhoben, also auf sämtliche angenommenen Wetten.

Für Prediction Markets stellt sich damit die Frage, wer eine solche Steuer schulden könnte. In Betracht kommen laut der Analyse sowohl Plattformbetreiber als auch Market Maker. Wenn ein Markt als Wettpool gilt, könnte der Betreiber als die Stelle behandelt werden, die diesen Pool führt.

Das Tax Law Center sieht bei einer Einordnung von Sport-Event-Kontraktmärkten als Wettpools die Prediction-Market-Plattform als möglichen Schuldner der Verbrauchsteuer auf die von einzelnen Wettenden eingesetzten Beträge, einschließlich der an die Plattform gezahlten Gebühren.

Nach dieser Analyse könnten bei der Bemessung neben den von Wettenden eingesetzten Beträgen auch Gebühren berücksichtigt werden, die an die Plattform fließen. Zudem könnten Market Maker und viele, wenn nicht alle, professionellen Teilnehmer, die Event-Kontrakte kaufen und verkaufen, als gewerbsmäßig Wettannahmende gelten. In diesem Fall könnte die Steuer auf sämtliche bei ihnen platzierten Wetten anfallen.

IRS-Leitlinie als offene Schlüsselfrage

Die zentrale Schlussfolgerung der NYU-Analyse lautet:

We conclude that the best reading of the code is that sports event contracts on prediction markets appear to be “wagers” and “wagering” and subject to the federal tax rules that apply to sports gambling.

Das Tax Law Center spricht sich für eine IRS-Leitlinie aus, die die Anwendung der bundesrechtlichen Glücksspielregeln auf Sport-Event-Kontrakte klärt und konkrete Fragen zur Verbrauchsteuer behandelt. Die Einrichtung weist darauf hin, dass fehlende spezifische Vorgaben das Risiko von Fehlern und uneinheitlichen Entscheidungen sowohl bei Steuerzahlern als auch bei der Steuerverwaltung erhöhen.

Die Analyse ist eine rechtliche Auslegung und keine IRS-Entscheidung. Der IRS könnte die Kontrakte auch anders klassifizieren; entscheidend für die derzeitige Unsicherheit ist, dass eine ausdrückliche Leitlinie fehlt. Damit bleibt auch offen, ob und unter welchen Voraussetzungen Plattformen, Market Maker oder professionelle Marktteilnehmer als steuerpflichtige Wettannahmestellen gelten.

Ein großes klassizistisches Regierungsgebäude mit vielen weißen Säulen und einer US-Flagge davor.
Gebäude des Internal Revenue Service in Washington, D.C.

Die steuerliche Debatte steht neben den Auseinandersetzungen über die Glücksspielaufsicht auf Ebene der Bundesstaaten. Die Einordnung von Sport-Kontrakten als Glücksspiel kann dort ebenfalls regulatorische Folgen haben, während der Konflikt um die Zuständigkeit von Bundesstaaten und CFTC eine weitere Ebene der Rechtsunsicherheit bildet.

Die wenigen im Primärbeitrag bezifferten Folgen zeigen, worum es praktisch geht: 0,25 Prozent Verbrauchsteuer auf den gesamten Handle und ein auf 90 Prozent begrenzter Abzug von Glücksspielverlusten, gegenüber zuvor möglichen 100 Prozent. Eine IRS-Leitlinie könnte deshalb nicht nur die Steuererklärungen einzelner Nutzer beeinflussen, sondern auch die steuerliche Behandlung, Verwaltung und mögliche finanzielle Belastung von Plattformen betreffen.

Solange der IRS keine spezifischen Vorgaben veröffentlicht, bleibt die Behandlung von Sport-Event-Kontrakten anfällig für Fehler und uneinheitliche Praxis. Die NYU-Analyse macht deutlich, dass der Streit um die steuerliche Kategorie wegen der Verlustabzüge und einer möglichen Verbrauchsteuerpflicht für Marktteilnehmer konkrete finanzielle Folgen haben kann.

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Cristoph Schroth
Glücksspiel Experte

Christoph ist iGaming Consultant mit langjähriger Erfahrung in den Bereichen Online-Casino, Sportwetten und regulatorische Compliance. Er berät Betreiber und Start-ups bei Markteintritt, Produktstrategie, Lizenzierung und Performance-Optimierung. Sein Fokus liegt auf nachhaltigem Wachstum, datengetriebenen Entscheidungen und der erfolgreichen Positionierung in stark regulierten Märkten.

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