Drei Compliance-Fälle: Anbieter zahlen 110.000 Dollar
Die Sanktionen betreffen drei verschiedene Compliance-Bereiche: verbotene Wettmärkte, Selbstsperren und die Kooperation mit einer behördlichen Untersuchung.
Die Sanktionen betreffen drei verschiedene Compliance-Bereiche: verbotene Wettmärkte, Selbstsperren und die Kooperation mit einer behördlichen Untersuchung.
Die New Jersey Division of Gaming Enforcement (DGE) hat gegen BetMGM, bet365 und FanDuel Zivilstrafen von insgesamt 110.000 US-Dollar verhängt. BetMGM muss 72.000 Dollar zahlen und zusätzlich 8.204,49 Dollar herausgeben; auf bet365 entfallen 33.000 Dollar und auf FanDuel 5.000 Dollar. Die Maßnahmen betreffen nach den DGE-Anordnungen mutmaßliche Verstöße gegen den New Jersey Sports Wagering Act und einschlägige Vorschriften.
DGE-Anordnungen betreffen unterschiedliche Verstöße
Die Behörde erließ die Zivilstrafen wegen verschiedener Compliance-Sachverhalte im Bundesstaat. Es handelt sich um behördliche Anordnungen, nicht um gerichtliche Verurteilungen.
BetMGM reagierte laut dem Bericht von Sports Betting Dime nicht auf eine Anfrage zur Strafe. bet365 akzeptierte die Sanktion und soll die 33.000 Dollar zahlen; eine separate Bitte um Stellungnahme blieb unbeantwortet. FanDuel wurde im Zusammenhang mit einer Untersuchung verdächtiger Wettaktivität mit einer Geldbuße belegt.
Die Sanktionen fallen in einen regulierten Markt, in dem Sportwettenanbieter und ihre Umsätze regelmäßig Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung sind. Die DGE-Maßnahmen setzen dabei an unterschiedlichen Pflichten an, statt einen einheitlichen Verstoß mehrerer Betreiber zu ahnden.
BetMGM: Wetten auf nicht genehmigte Ereignisse
Laut DGE nahm BetMGM Sportwetten auf verbotene oder nicht genehmigte Sportereignisse an. Die Anordnung führt dazu N.J.S.A. 5:12A-10 sowie die Vorschriften N.J.A.C. 13:69N-1.1, 13:69N-1.9(k) und 13:69N-1.11(a) an.
Die im Bericht beschriebenen Verbote betreffen Wetten auf College-Teams aus New Jersey sowie auf College-Veranstaltungen im Bundesstaat. Als Beispiel wird das NCAA-March-Madness-Turnier genannt. Neben der Zivilstrafe von 72.000 Dollar ordnete die DGE die Herausgabe von 8.204,49 Dollar an, die nicht Teil der Bußgeldsumme sind.
Selbstsperre und Kooperation mit der DGE
Die 33.000-Dollar-Strafe gegen bet365 bezieht sich auf mutmaßliche Verstöße gegen N.J.A.C. 13:69G-2.3 und N.J.A.C. 13:69G-2.4. Die DGE teilte in der Anordnung keine Einzelheiten zum konkreten Verhalten mit. Die genannten Regeln betreffen nach der Darstellung des Berichts die Pflichten lizenzierter Sportwettenanbieter im Umgang mit Selbstsperren.
Dazu zählen die Führung einer korrekten Selbstsperrliste sowie Verfahren, die verhindern sollen, dass gesperrte Personen weiter spielen oder Marketingmaterial erhalten. Die Fälle verdeutlichen damit, dass die behördliche Aufsicht nicht nur die angebotenen Wettmärkte, sondern auch die Umsetzung von Schutzvorgaben umfasst.
FanDuel erhielt eine Geldbuße von 5.000 Dollar, weil das Unternehmen einer DGE-Direktive während einer Untersuchung verdächtiger Wettaktivität nicht nachgekommen sein soll. Die Anordnung verweist auf N.J.S.A. 5:12-80(d), wonach lizenzierte und andere qualifizierte Personen der Behörde Informationen bereitstellen und bei Untersuchungen kooperieren müssen.
FanDuel teilte Sports Betting Dime mit, die Strafe stehe im Zusammenhang mit der Rückgabe von Kundengeldern, bevor die DGE ihre Untersuchung abgeschlossen hatte. Damit unterscheidet sich der Vorwurf gegen FanDuel von den Fällen BetMGMs und bet365s: Im Mittelpunkt steht hier laut Anordnung die Kooperation mit der Aufsichtsbehörde während eines laufenden Verfahrens.
Zusammengenommen zeigen die drei Anordnungen, wie breit die DGE ihre Compliance-Anforderungen an lizenzierte Anbieter anlegt: Sie reichen von verbotenen oder nicht genehmigten Märkten über Selbstsperrprozesse bis zur Mitwirkung an behördlichen Ermittlungen.
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